Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Pandemie

Besteht Leistungsanspruch für Versicherungsnehmer?

Ein großer Teil der Versicherungsbranche weigert sich im Zuge der COVID19-Pandemie für betroffene Unternehmen mit Betriebsschließungsversicherungen Entschädigung zu leisten. Doch besteht Leistungsanspruch für Versicherungsnehmer oder können Versicherer ihre Entschädigungspflicht ablehnen? Was die COVID19-Pandemie für die Gültigkeit von Betriebsschließungsversicherungen bedeutet und wie Versicherungsnehmer trotzdem eine Entschädigung erwarten können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Betriebsschließungs-versicherung trotz Pandemie? Die Klarheit liegt in der vertraglichen Grundlage.

Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie sind im gesamten Mittelstand zu spüren. Insbesondere Unternehmen der Gastronomie, Eventbranche und des Tourismus, die in den beiden Lockdowns schließen mussten, sind oft in finanzieller Not und auf schnelle Entschädigungen angewiesen. Inhaber einer Betriebsschließungsversicherung sollten eigentlich Grund zur Freude haben, denn diese sollten auch in der Pandemie vertraglich festgelegte Entschädigungssumme ausschütten. 

Allerdings entspricht dies oft nicht der Realität. Die meisten Versicherer lehnen eine Entschädigungspflicht mit der Begründung ab, man habe keine Pandemie versichern wollen – Es sei nicht geplant gewesen, flächendeckende Betriebsschließungen auf der Basis von Allgemeinverfügungen zu versichern. Zusätzlich werden nachträglich weitere Bedingungen für eine Entschädigung aufgestellt, die vertraglich keine Stütze finden.

Rechtlich gesehen ist es irrelevant, was die Versicherer genau versichern wollten und ob man die Dimension potenzieller Schäden richtig eingeschätzt hat. Entscheidend ist der vom BGH geprägte Auslegungsmaßstab des durchschnittlichen Versicherungsnehmers. Grundsätzlich gilt: Versicherer müssen auch jetzt für die Betriebsschließungen aufkommen, wenn dies vertraglich nicht klar ausgeschlossen ist. 

Es ist also erforderlich, die Versicherungsverträge im Detail nach Versicherungsschutz einschränkenden Klauseln zu überprüfen.

Warum Unternehmen und Makler jetzt handeln müssen

Auch wenn Versicherer dazu verpflichtet sind, im Rahmen der Pandemie eine Ausschüttung der Betriebsschließungsversicherung zu vollziehen, können Unternehmen und ihre Makler damit rechnen, dass die meisten Gesellschaften im ersten Schritt eine Entschädigungspflicht ablehnen.

Denn das Ziel jeder Versicherungsgesellschaft ist, die Schadensauszahlungen so gering wie möglich zu halten. Da der Versicherungsnehmer in der wirtschaftlich schwächeren Position ist, ist die gängige Praxis der Versicherer, den Schadenfall zunächst abzulehnen und abzuwarten, ob dies eventuell einfach so hingenommen wird. Erfolgt dann ein Widerspruch, ist die Not der betroffenen Unternehmen oft so groß, dass sie die nächstbesten Vergleichsangebote akzeptieren – mit dem Ergebnis, dass sie nur einen Bruchteil der vertraglich zugesicherten Leistung erhalten. Dem folgen unter Umständen Liquiditätsengpässe, Probleme beim Wiederaufbau und im schlimmsten Fall die Insolvenz.

Damit dies nicht passiert und von der Pandemie geschädigte Unternehmen ihre vertraglich zugesicherte Entschädigung schnellstmöglich erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Anstatt auf unverhältnismäßige Angebote des Versicherers zu warten, müssen Unternehmen gerade in der heutigen Zeit ihre Rechte souverän erstreiten

Hinweis für Makler 

Sie vertreten einen Kunden, der im Zuge der Corona-Pandemie von seiner Betriebsschließungsversicherung gebrauch machen muss? Dann sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie im Zuge Ihrer Beratungspflichten für Fehler, Versäumnisse und die daraus entstandenen Schäden haften.  

Die Lösung für Streitigkeiten: Professionelles Schadenmanagement

Wenn Unternehmen die anfangs geschilderte Schadenregulierungspraxis der Versicherer umgehen und ihre vertraglich zugesicherten Versicherungsleistungen schnellstmöglich erhalten möchten, ist ein professionelles Schadenmanagement unabdingbar. Dazu gehört es, die Fallstricke der Regulierungspraxis zu kennen und Kürzungsversuche bereits im Ansatz aushebeln können. Auch wenn die Corona-Pandemie Licht auf die Regulierungsprozesse der Versicherer wirft, ist sie bei weitem nicht der einzige Anlass für Kürzungsversuche und eine unfaire Schadenpraxis. Dies zu umgehen erfordert fachliche Kompetenz in Rechtsfragen und eine Expertise in der gängigen Schadenregulierungspraxis.

Makler, die ihren Kunden dies nicht bieten können, riskieren neben Haftungsrisiken den Fortbestand der unternehmerischen Existenz ihrer Kunden.

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